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   BSG, 15.05.1984 - 12 RK 32/83   

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BSG, 15.05.1984 - 12 RK 32/83 (https://dejure.org/1984,18029)
BSG, Entscheidung vom 15.05.1984 - 12 RK 32/83 (https://dejure.org/1984,18029)
BSG, Entscheidung vom 15. Mai 1984 - 12 RK 32/83 (https://dejure.org/1984,18029)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution -

    Auszug aus BSG, 15.05.1984 - 12 RK 32/83
    Eine Hinweispflicht auf nicht beantragte Leistungen ist vom BSG bisher nur im Zusammenhang mit laufenden Verfahren angenommen worden (BSGE 41, 126; 46, 124, 126).
  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 18/77

    Auslegung des Begriffs "Erhöhung der Rente" i.S. des § 1290 Abs. 3 S. 1

    Auszug aus BSG, 15.05.1984 - 12 RK 32/83
    Eine Hinweispflicht auf nicht beantragte Leistungen ist vom BSG bisher nur im Zusammenhang mit laufenden Verfahren angenommen worden (BSGE 41, 126; 46, 124, 126).
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 44/82

    Gestaltungsmöglichkeit - Beratung - Rechtsrat - Beitragsnachentrichtung

    Auszug aus BSG, 15.05.1984 - 12 RK 32/83
    Ergibt sich im Einzelfall auch außerhalb eines solchen engen Sachzusammenhangs ohne aufwendiges Aktenstudium - sozusagen auf den ersten Blick - eine bisher nicht wahrgenommene rechtliche Gestaltungsmöglichkeit, dann ist das ebenfalls ein "konkreter Anlaß", tätig zu werden (vgl. Urteil des Senats vom 27. September 1983 - 12 RK 44/82 -).
  • BSG, 13.07.1978 - 12 RK 17/77

    Verfolgter - Recht zur Nachentrichtung von Beiträgen - Nachentrichtung durch

    Auszug aus BSG, 15.05.1984 - 12 RK 32/83
    Mit dem LSG ist zunächst davon auszugehen, daß die Klägerin in ihrer eigenen Person als Hinterbliebene des verstorbenen Versicherten ein Nachentrichtungsrecht nicht erworben hat, weil ihr Ehemann nach dem 31. Januar 1972 gestorben ist (§ 10 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 WGSVG; BSG SozR 5070 § 10 Nr. 7).
  • BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Schädigungsfolge -

    Ohne eine solche lag - wie sich aus dem gesamten Verfahrensgang ergibt - jedenfalls nicht klar zu Tage, dass der Beschädigte - wie das LSG erst mit Urteil vom 29.8.2006 erkannt hat - die Feststellung weiterer Schädigungsfolgen im Zugunstenwege beanspruchen konnte (vgl allgemein dazu BSG, Urteil vom 15.5.1984 - 12 RK 32/83 - juris RdNr 12).
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 23/86

    Arbeitslosengeld - Fristablauf - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub -

    Die Kenntnis über den Umfang dieser Schutzfristen muß sich der Sachbearbeiter und damit die Beklagte zurechnen lassen (vgl. dazu BSG SozR 1200 § 14 Nr. 15 und BSG vom 15. Mai 1984 - 12 RK 32/83 -).
  • LSG Berlin, 14.01.2004 - L 6 RA 38/01

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - besondere versicherungsrechtliche

    Bei Routinevorgängen iS der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl BSG vom 15.5.1984 - 12 RK 32/83 = HV- INFO 1984, Nr. 20) wie zB ein Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten, bei denen alle zur Bescheidung des Antrags erheblichen Unterlagen (hier: Geburtsurkunden der Kinder) vorhanden und keine rechtlichen Probleme zu lösen waren, die ein intensives Aktenstudium erfordert hätten, kann vom Rentenversicherungsträger nicht verlangt werden, dass er etwaige Rechte (Gestaltungsmöglichkeiten) des Versicherten erforscht, die in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem konkret zu bearbeitenden Vorgang stehen.

    Vielmehr hat es sich dabei um einen 'Routinevorgang' im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung ( BSG , Urteil vom 15. Mai 1984, 12 RK 32/83, HV-INFO 1984, Nr. 20, 4-8) gehandelt, da alle zur Bescheidung des Antrags erheblichen Unterlagen (Geburtsurkunden der Kinder) vorhanden waren und keine rechtlichen Probleme zu lösen waren, die ein intensives Aktenstudium erfordert hätten.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2010 - L 2 R 575/08
    Ergibt sich im Einzelfall auch außerhalb eines solchen engen Sachzusammenhangs ohne aufwändiges Aktenstudium - sozusagen auf den ersten Blick - eine bisher nicht wahrgenommene rechtliche Gestaltungsmöglichkeit, dann ist das ebenfalls "konkreter Anlass", tätig zu werden (BSG, Urteil vom 15. Mai 1984, 12 RK 32/83 mwN).

    Vielmehr kann bei Routinevorgängen schon aus zeitlichen und arbeitstechnischen Gründen von einem Versicherungsträger nicht verlangt werden, dass er über den konkreten Anlass hinaus mit diesen Vorgängen nicht im Zusammenhang stehenden Nachforschungen über etwaige weitere Rechte des Versicherten anstellt (BSG, Urteil vom 15. Mai 1984, 12 RK 32/83).

  • BSG, 17.12.1991 - 5 BJ 107/90

    Pflichten zur Auskunft, Belehrung und "verständnisvollen Förderung" des

    Eine bevorstehende Gesetzesänderung kann zwar grundsätzlich durchaus Anlaß für eine Beratung im dargelegten Sinn sein (im gedanklichen Ansatz ebenso BSGE 55, 257 und 60, 79; 12. Senat Urteil vom 15. Mai 1984 - 12 RK 32/83 - und Beschluß vom 10. September 1987 - 12 BK 31/87 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2010 - L 10 R 459/07
    Ergibt sich im Einzelfall auch außerhalb eines solchen engen Sachzusammenhangs ohne aufwendiges Aktenstudium - sozusagen auf den ersten Blick - eine bisher nicht wahrgenommene rechtliche Gestaltungsmöglichkeit, dann ist das ebenfalls ein "konkreter Anlass" tätig zu werden (vgl. BSG, Urteil vom 15. Mai 1984 - 12 RK 32/83 - HV-Info 1984, Nr. 20, 4 bis 8).
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